Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Radke Bedachungen, Inhaber Sven Pollok, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, den Beginn der Ausführung oder die Lieferung von Material zustande.
Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen und Kalkulationen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nicht angebotene oder zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet.
Leistungen, die aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Erfordernisse zusätzlich notwendig werden, sind gesondert zu vergüten.

§ 4 Leistungsumfang

Maßgebend ist ausschließlich der im Angebot bzw. Auftrag beschriebene Leistungsumfang.
Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
Technische Ausführungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen anerkannten Regeln der Technik, den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungstermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei:

  • ungünstiger Witterung
  • Frost, Sturm oder Starkregen
  • Lieferengpässen
  • behördlichen Anordnungen
  • höherer Gewalt
  • fehlenden Vorleistungen anderer Gewerke
  • sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen.

Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

§ 6 Arbeiten am Bestand

Bei Umbau-, Sanierungs- oder Reparaturarbeiten können verdeckte Mängel oder Schäden an vorhandenen Bauteilen trotz sorgfältiger Besichtigung vor Beginn der Arbeiten nicht vollständig erkannt werden.
Erforderliche zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber vor Ausführung angezeigt und gesondert angeboten bzw. nach tatsächlichem Aufwand oder Aufmaß abgerechnet.

§ 7 Nachträge und Zusatzleistungen

Nachträglich beauftragte oder technisch erforderliche Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund behördlicher Auflagen, Planänderungen oder geänderter Kundenwünsche erforderlich werden.

§ 8 Abschlagszahlungen

Wir sind berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen zu verlangen.
Abschlagsrechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

§ 9 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
Unberechtigte Skonto- oder Rechnungsabzüge werden nachberechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

§ 11 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Leistung abzunehmen.
Erfolgt keine förmliche Abnahme, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 12 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten Leistungen.
Für vorhandene Bauteile, Anschlüsse, Abdichtungen oder Konstruktionen, die nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs waren oder nicht von uns hergestellt wurden, übernehmen wir keine Gewährleistung.

§ 13 Reparaturarbeiten

Reparaturarbeiten erfolgen nach dem bei Auftragserteilung erkennbaren Schadensbild.
Verdeckte Schäden können erst während der Arbeiten sichtbar werden.
Zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung abgestimmt und gesondert berechnet.
Die Abrechnung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf Grundlage der Rapport- bzw. Regieberichte nach tatsächlichem Zeit-, Material- und Geräteaufwand.

§ 14 Versicherungsschäden

Auch bei Versicherungsschäden bleibt ausschließlich der Auftraggeber unser Vertragspartner.
Sofern keine schriftliche Abtretungserklärung zugunsten der Firma Radke Bedachungen vorliegt und vom Versicherer anerkannt wurde, erfolgt die Rechnungsstellung ausschließlich an den Auftraggeber.
Die Bearbeitung oder Regulierung des Versicherungsschadens hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit unserer Rechnung.

§ 15 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Schäden aufgrund mangelhafter Vorleistungen anderer Unternehmer, ungeeigneter Bestandskonstruktionen oder nicht erkennbarer Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

§ 17 Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Rastatt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.